Dekanat und Synode

Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut. Die >>> EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind >>> Synode, >>> Rat und >>> Kirchenkonferenz.

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Die Synode berät und beschließt über Angelegenheiten der EKD. Dazu gehören Kirchengesetze, wie zum Beispiel Haushalt und Datenschutz, sowie Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz. Die Synode der EKD kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtägigen öffentlichen Tagung zusammen. Einmal im Jahr trifft sich die EKD-Synode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die diesjährige Tagung der EKD-Synode findet in digitaler Form statt. Im Mittelpunkt stehen die Zukunftsprozesse der EKD.

>>> Der Rat der EKD - Die öffentliche Stimme der EKD

Dem Rat der EKD gehören 15 Mitglieder, Laien und Theologen, an. Davon werden 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die oder der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft Amtes.

Denn der Rat der EKD ist das sichtbarste ihrer Leitungsgremien. Er tagt in der Regel monatlich ein Wochenende lang und kann und muss sich wie kein Gremium sonst aktuellen Themen stellen. Er leitet die evangelische Kirche zwischen den Tagungen der Synode. Und er beruft die „Denkfabriken“ der EKD, die sieben Kammern. Diese Kammern arbeiten meist – zusammen mit dem Rat – Denkschriften der EKD zu grundlegenden Fragen und andere Publikationen aus. Denkschriften sind die verbindlichste Äußerungsform der evangelischen Kirche.

Die leitenden Theologinnen und Theologen sowie die leitenden Juristen und Juristinnen der Gliedkirchen bilden die Kirchenkonferenz der EKD. Das Gremium trifft sich viermal im Jahr, berät über die Arbeit der EKD und über gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen. Die Kirchenkonferenz leitet der Synode und dem Rat Vorlagen oder Anregungen zu, wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung.


 

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Leitung der Dekanatssynode


Die Dekanatssynode wird von einem Präsidium geleitet, dem der Stadtdekan bzw. die Stadtdekanin sowie zwei von der Dekanatssynode aus ihrer Mitte zu wählende nicht ordinierte stimmberechtigte Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Präsidiums sind gleichberechtigt und wechseln sich im Vorsitz ab.

Die Aufgaben

Die Aufgaben der Dekanatssynode sind in der Dekanatsbezirksordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) und in der Satzung des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks und der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Augsburg geregelt.

  • Die Synode fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinde und der übergemeindlichen Dienste untereinander.
  • Sie vertritt kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit.
  • Sie gibt Anregungen für alle kirchlichen Arbeitsfelder, insbesondere für das Gemeindeleben, die Bildung und die Diakonie.
  • Sie fördert die Fortbildung vor allem der ehrenamtlich Mitarbeitenden.
  • Sie beschließt über die Satzung.
  • Sie beschließt die Jahresrechnung.

In der Regel tagt die Synode zweimal im Jahr. Die Frühjahrssynode hat einen inhaltlichen Schwerpunkt für die gemeinsame Arbeit im Dekanatsbezirk. Sie nimmt die Rechenschaftsberichte des Dekanekollegiums entgegen. Die Herbstsynode behandelt Finanzangelegenheiten und beschließt über die Jahresrechnung des Vorjahres.

Der Dekanatsausschuss

Aufgaben

Der Dekanatsausschuss ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode. Er tagt monatlich und koordiniert alle kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk. Er übernimmt die Aufgaben eines beschließenden Ausschusses für die Gesamtkirchenverwaltung. Der Dekanatsausschuss

  • wählt das Dekanekollegium,
  • setzt die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit im Dekanatsbezirk,
  • verwaltet das Vermögen des Dekanatsbezirkes und der Gesamtkirchengemeinde,
  • beschließt über den Haushaltsplan für Gesamtkirchengemeinde und des Dekanats, über Ergänzungszuweisung und Kirchgeld,
  • führt die Aufsicht über die Einrichtungen des Dekanatsbezirkes und übt dienstrechtliche Befugnisse über die Mitarbeitenden aus.